Allgemeine Nutzungsbedingungen

Zur Nutzung der Dienstleistung – Coworkingspace  – von 

C+L Consult & Logistik GmbH (Coworking-UH)  
Kreuzgraben 4 
99974 Mühlhausen 
Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen  

Handelsregister: Jena HRB 405571 

Für die einheitliche Lesbarkeit wird für alle Geschlechter von “Nutzer” gesprochen.   
 

§ 1 Nutzungsgegenstand 

1.  Die angebotene Dienstleistung von C+L Consult & Logistik GmbH umfasst: 
   – Anmietung von Büroarbeitsplätzen für zeitlich unterschiedliche Möglichkeiten 
   – der Arbeitsplatz ist ausgestattet mit Schreibtisch, Bürostuhl, 2 Bildschirmen einschließlich Internetbereitstellung 
   – Bereitstellung Kopierer, Drucker, Scanner 
   – Nutzung Kaffeeküche  
   – voll ausgestatteter Büroarbeitsplatz (mit Workingstation – Zusatzkosten werden berechnet -) 
   – Schließfächer 
   – Fahrradraum 
   – E-Bike-Aufladung möglich 
   – Pausengestaltung  
   – Anmietung von Besprechungsräumen (einschl. Beamer, Leinwand, Whiteboard) 

Gemäß dem Umfang und der Art der Nutzung wird gemäß den Preisen, die auf der Homepage veröffentlicht sind, mit dem Nutzer ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. 

Drucken und Kopieren sind bis zu 100 Blatt kostenlos, danach werden je erforderliche Seite 0,10 € abgerechnet. 

Weitere Angebote der C+L Consult & Logistik GmbH umfassen: 
   – Durchführung von Schulungs- und Trainingsmaßnahmen 
   – Bereitstellung eines virtuellen Büros 
   – Unterstützung bei Gründern und Startups 
   – Büroservice 
   – Briefkastennutzung 

Diese Leistungen sind je nach ihrem Umfang gesondert abzufragen 

2. Die Arbeitsplätze sind nur gemäß dem Nutzungsvertrag in Betrieb zu nehmen und in pfleglicher Weise zu nutzen. Sollte gegen die vertragliche Nutzung verstoßen werden, kann es zu einer sofortigen Kündigung kommen. 

3. Der Arbeitsplatz darf nicht untervermietet werden. 

4. Der Nutzer hat vor Beginn seiner Tätigkeit die bereitgestellten Geräte und Nutzungsmöglichkeiten auf volle Funktion zu überprüfen; sollten dabei Mängel auftreten, sind diese umgehend zu melden. Eine nachträgliche Meldung kann zu Schadensersatzleistungen durch die C+L Consult & Logistik GmbH führen. 

5. Jede ungesetzliche oder unseriöse Nutzung ist untersagt, insbesondere  

  • die Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden oder anderen ungesetzlichen Daten innerhalb oder über die von Coworking UH bereitgestellte Infrastruktur 
  • der Missbrauch, die Diffamierung oder Belästigung, Bedrohung oder sonstige Verletzung der Rechte von natürlichen oder juristischen Personen im Rahmen des Coworking Space 
  • die Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die Informationen enthalten, die den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegen  
  • die Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen jeglicher Art sowie von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl geschäftlich als auch privat)  
  • Verbreitung von Daten, die Schadstoffsoftware enthalten  
  • illegales Download von urheberrechlich geschützten Daten  
  • unrechtmäßiges Beschaffen von Informationen von anderen Nutzern, besonders ihrer E-Mail-Adressen, ohne ihre Zustimmung  
  • Angabe von falschen Identitätsdaten 

§ 2 Datenschutz 

  1. Die Vorschriften über den Datenschutz sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. 
  2. Der Nutzer hat die Datenschutzverordnung, veröffentlicht auf der Homepage “Coworking-UH.de”, gelesen und erklärt sich damit einverstanden. 
  3. Der Nutzer willigt ein, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer) im Zuge der Planung und Rechnungslegung im EDV-System der C+L Consult & Logistik GmbH hinterlegt werden, siehe Datenschutz -Einwilligungserklärung. 
  4. Ausgehändigte Passwörter und Zugangsdaten sind nicht weiterzugeben. 
  5. Daten und Informationen von Dritten sind stets vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben.  

§ 3 Hausordnung /Verhaltenskodex 

  1. Die Nutzung der angemieteten Räume ist nur in der Zeit von 8:00 bis 17:00 möglich. 
  2. Der Nutzer benutzt die gemieteten Räume und Geräte seiner Bestimmung entsprechend. Er findet jederzeit gereinigte, gelüftete Räume vor und verpflichtet sich, diese ebenfalls in einem ordentlichen Zustand zu belassen. Benutztes Geschirr ist zu reinigen. 
  3. Der Nutzer verhält sich zu anderen Nutzern fair, gewährleistet eine angenehme Arbeitsatmosphäre, er verzichtet auf laute Musik und Gespräche. Er achtet die Privatsphäre der anderen Nutzer. Die Nutzung des Coworkingspace erfordert gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. 
  4. Für Telefonate steht eine separate Telefonzelle zur Verfügung. 
  5. Das Rauchen ist in den angemieteten Räumen nicht gestattet. 
  6. Die Übergabe eines Schlüssels ist nicht möglich. 
  7. Alle genutzten Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln, für längere Aufenthaltszeiten stehen für persönliche Unterlagen Schließfächer zur Verfügung. 

§ 4 Nutzungsgebühr und Abrechnung 

  1. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die im Nutzungsvertrag vereinbarten Dienstleistungen.
    Die Preise und der Nutzungsvertrag sind auf der Homepage Corworkingspace-UH.de einzusehen.  
  2. Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig, entweder in bar zu entrichten oder auf folgendes Geschäftskonto einzuzahlen: 

    Kontoinhaber:   C+L Consult & Logistik GmbH 
    Bank:                 Kreissparkasse Nordhausen 
    IBAN:                 DE 12 8205 b4052 0031 0041 51 
    BIC :                  HELADEF1NOR 

    Eine laufende Nutzungsgebühr ist spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. 
    Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Betreibers. 
  3. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die infolge von Verzug entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers. Bei verspäteten Zahlungen ist der Betreiber berechtigt, pauschalierte Mehrkosten je Mahnung in Höhe von € 5,00 zu erheben.  
    Sollte nach der dritten Mahnung weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, wird die Forderung in ein gerichtliches Mahnverfahren oder an ein Inkassobüro übergeben. 

§ 5 Dauer des Vertrages, Kündigung und Beendigung 

  1. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, gelten die Nutzungsverträge als auf unbestimmte Zeit geschlossen. 
  2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere bei Verfehlung der vertraglichen Fristen in diesen Nutzungsbedingungen. C+L Consult & Logistik GmbH hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses gleich aus welchem Grund). 
  4. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Nutzer verpflichtet, dem Betreiber seine neue Adresse mitzuteilen.  
  5. Erfolgt die Rückgabe des Arbeitsplatzes verspätet, haftet der Nutzer dem Betreiber für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgeltes hinausgehen.  
  6. Nach Beendigung der Mietzeit ist der Arbeitsplatz in einwandfreiem Zustand und aufgeräumt zu hinterlassen. 
  7. Für die Buchung eines Meetingraums oder des gesamten Spaces für Veranstaltungen gelten folgende Stornoregeln: 
    A – Keine Stornogebühren bis 3 Tage vor dem Termin 
    B – danach 85% des Mietpreises 
    C – 100% bei Nichterscheinen am gebuchten Termin 

§ 6 Haftung 

  1. Der/die Nutzende hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er/sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er/sie verzichtet wegen des ihm/ihr bekannten Zustands der Räumlichkeiten auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der/die Nutzende erkennt an, dass sich der jeweils von ihm/ihr genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. 
  2. In allen Fällen, in denen C+L Consult & Logistik GmbH im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet C+L Consult & Logistik GmbH nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, C+L Consult & Logistik GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 
  3. C+L Consult & Logistik GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzenden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch Nutzende. Der/die Nutzende ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu C+L Consult & Logistik GmbH unterbleiben. Sofern C+L Consult & Logistik GmbH von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der/die Nutzende C+L Consult & Logistik GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der/die Nutzende ersetzt C+L Consult & Logistik GmbH die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass C+L Consult & Logistik GmbH von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. 
  4. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Computerschäden durch Netzwerkviren oder Trojaner. Jeder Nutzer ist für die Funktionsfähigkeit seines eigenen Antivirusprogramms zuständig, um intern keinen Netzwerkschaden auszulösen. Für den Zugriff Unberechtigter auf Daten des Nutzers wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Es unterliegt der Verpflichtung des Nutzers, den Zugriff auf die elektronischen Daten auf seinem Computer durch entsprechende Mittel zu unterbinden. 
  5. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus für ihn nicht vorhersehbaren Ausfällen oder Störungen der technischen Infrastruktur (Internetverbindung, WLAN-Netzwerk, Drucker) entstehen. Vorhersehbare Ausfälle werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Ausfalldauer von bis zu drei Werktagen begründet keine Ansprüche des Nutzers gegen den Betreiber. 

§ 7 Versicherung 

C+L Consult & Logistik GmbH ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzenden. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen. 

§ 8 Gerichtsstand 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Mühlhausen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

§ 9 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel 

  1. Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 
  2. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzenden sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am meisten entsprechen würde. 
  3. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.